Streit - Anwalt - Gericht
Sie haben Probleme mit Bauwerksfeuchtigkeit in Ihrem gerade erst neu gebauten Haus, Keller, Garage, Flachdach oder Wohnung?
(Wasser unter dem Estrich!)
Oder sie sind noch in der Gewährleistung und Ihre Kellerwände werden plötzlich 2 oder 3 Jahre nach dem Einzug nass?
(Kellerwände werden nach starken Regenfällen nass!)
Der Bauträger bzw. Generalunternehmer lehnt die Gewährleistung mit der Begründung ab:
Ein Anderer wäre schuld, nach dem Motto: Das müssen Sie als Kunde erst einmal nachweisen!
Wir haben es uns genau an dieser Stelle zur Aufgabe gemacht, exakt zu beraten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn nichts mehr geht und keiner weiß, woher das Wasser tatsächlich kommt.
Mit dem BWL-Bauwerkleckortungsverfahren stellen wir das in kürzester Zeit fest. Wir können bis zu 20 verschiedene Messversuche durchführen, um dieses Rätsel zu lösen:
Wasser hat oft seltsame Wege, die nicht mit herkömmlichen Verfahren gemessen oder gar mit dem Auge nur begutachtet werden können. Mit einer klassischen Feuchtemessung GANN - UNI (Digits) oder per HF-Technik auf Mikrowellenbasis kann ebenfalls nur gemutmaßt werden!
Selbstverständlich arbeiten wir auch für Amtsgerichte und Anwaltskanzleien oder für gerichtlich- öffentlich bestellte Sachverständiger und Gutachter, indem wir für verschiedenste Fälle sogenannte Spezial- Messgutachten im Bereich einer Bauwerksleckortung erstellen, die dann vor Gericht zum Einsatz kommen. Wir werden auch in bereits laufenden Streitfällen hinzugezogen.
In der Regel können manche Fälle bereits ohne gerichtliche Auseinandersetzungen schon nach nur einer "Bauwerksleckortung" gütig geregelt werden!
Anhand der gemessenen- bzw. gefundenen Wassereintrittsstellen lässt sich oft schon im direkten Anschluss eine Abdichtungsmaßnahme bestimmen, um den Schaden endgültig zu beheben.