Ohne eine regelmäßige Wartung/Begehung oder Inspektion können Parkbauten und Tiefgaragenbauten selten die geplante Dauerhaftigkeit erreichen. Die Sanierungskosten schnellen hier ohne dauerhafte Überwachung bundesweit in Millionenhöhe nach oben.
Die Wartung sollte durch einen Wartungsvertrag im Auftrag des Eigentümers beauftragt werden.
Das Wartungs- und Inspektionsintervall ist für die jeweiligen Ausführungsvarianten unterschiedlich.
Die Wartung sollte je nach Gegebenheiten grundsätzlich bei allen Parkbauten in den ersten 5 Jahren mindestens zweimal jährlich erfolgen.
Die Begehung sollte nur durch einen Fachmann erfolgen. Dieser hat dann erforderliche Maßnahmen festzustellen und zu beschreiben.
Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen muss spätestens innerhalb eines Jahres erfolgen, um die Chloride möglichst vollständig von der Bewehrung fern zu halten. Insbesondere Risse müssen ständig innerhalb eines Jahres dauerhaft verschlossen werden.
Die vielfache Meinung, dass Minirisse unkritisch seinen u.a. auch bei Vorliegen eines Gefälles ist schon seit langer Zeit nicht mehr zutreffend.
Wir bieten u.a. hierzu eine Risswartungsprüfung (Überwachung) gerade im Falle einer neuen Beschichtung an.
Wir überwachen neutral innerhalb der Gewährleistungszeiten und generell auch danach.
Generell bieten wir zunächst eine exakte Bestandsaufnahme Ihres TG-Bodens an, wir können danach Sanierungsmöglichkeiten ausarbeiten und unverbindlich Vorschlagen, inkl. einer exakten Vorgehensweise.
Ohne Wartungsvertrag und Kontrollen sind Park- und Tiefgaragenbauten auf Dauer nicht mehr zeitgemäß und es kostet mehr Geld und Zeitaufwand als zunächst vermutet.
Bei Bedarf fragen Sie uns einfach unverbindlich an, eine fachlich korrekte und zeitnahe Begehung ihres Problemfalls können wir Ihnen schon heute zusichern.